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Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Ihr erfahrener Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes Feld mit zahlreichen Fallstricken und Herausforderungen. Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung

Dabei bezieht sich die Wirtschaftskriminalität auf Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Das Wirtschaftsstrafrecht dient dazu, die Integrität und das Vertrauen im Wirtschaftsverkehr zu schützen und zu gewährleisten, dass wirtschaftliche Aktivitäten nach klaren Richtlinien und Vorschriften durchgeführt werden. Diese Delikte werden auch als „white collar crime“ bezeichnet. Da Deutschland kein Unternehmensstrafrecht hat, werden Strafverfahren gegen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte eingeleitet und können sowohl erhebliche Ansehensverluste als auch berufsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

In einem Zeitalter dynamischen und konstanten Wirtschaftswachstums nimmt auch die Relevanz des Wirtschaftsstrafrechts immer weiter zu. Hierbei spielen nicht nur der kontinuierlich zunehmende Grad der Vernetzung und Digitalisierung in der Wirtschaft eine Rolle, sondern auch die ansteigende Komplexität rechtlicher Rahmenbedingungen. Unternehmen und Einzelpersonen befinden sich häufig auf einem schmalen Pfad zwischen rechtlichen Bestimmungen und wirtschaftlichen Zielsetzungen.

Das Wirtschaftsstrafrecht zeichnet sich mittlerweile durch eine enorme Komplexität aus, da oft Überschneidungen und Verknüpfungen mit anderen Rechtsgebieten festzustellen sind. Solch komplexe Fälle erfordern einen multidisziplinären Ansatz und Know-how, das über die Grenzen des reinen Strafrechts hinausgeht. Aus diesem Grund sind im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und in einem Wirtschaftsstrafprozess Erfahrung und umfassende Kenntnisse – sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht – elementar.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill war mehrere Jahre als Mitarbeiter bei einer überregional ausgerichteten Kanzlei für Insolvenzverwaltung in den Bereichen Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Erbrecht tätig. Dies ist vor allem als Strafverteidiger für Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung etc.) ein enormer Vorteil. Mehrere entsprechende Veröffentlichungen in Fachzeitschriften belegen die wirtschaftlichen Kenntnisse.

Kostenlose Kontaktaufnahme

Der Fokus der Kanzlei liegt im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsstrafrecht in der klassischen Individualverteidigung. Dies umfasst leitende Angestellte, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Im Falle von aufkommenden Vorwürfen oder Strafanzeigen sollten Sie nicht zögern, einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

Häufig müssen neben der reinen Strafverteidigung auch die mögliche Rufschädigung und finanzielle Verluste frühzeitig angegangen werden. Im Wirtschaftsstrafrecht sind somit nicht nur strafrechtliche Konsequenzen eine ernstzunehmende Gefahr. Auch der Schaden, der durch Ermittlungsmaßnahmen und negative Presseberichte entsteht, kann verheerend sein. Die Fachanwaltskanzlei Brill agiert proaktiv, um Rufschädigungen und Vorverurteilungen entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass Ihr beruflicher Stand und Ihr Unternehmen geschützt sind.

Die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erstreckt sich über ein weites Feld und erfordert spezielle Erfahrung sowie aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, um eine effektive Verteidigung sicherzustellen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund hoher Strafandrohungen relevant, bei denen auch Freiheitsstrafen, die möglicherweise nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, möglich sind.

Gerade in den letzten Jahren wurde deutlich, dass der Verfolgungsdruck durch die Strafverfolgungsbehörden im Wirtschaftsstrafrecht stark zugenommen hat. Während die Wirtschaftswelt und ihre Gesetze zunehmend komplizierter werden, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen oder Einzelpersonen unabsichtlich in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Gerade in komplexen Rechtsmaterien der Wirtschaftswelt verstecken sich häufig Fallstricke, die oft dazu führen, dass Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte Grenzen unwissentlich überschreiten.

Ratschlag beim Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat

Der beste Ratschlag für Sie: Schweigen Sie zunächst. Geben Sie keine Erklärung gegenüber Steuerfahndungsbehörden oder der Polizei ab. Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung stattfinden, kontaktieren Sie die Fachanwaltskanzlei Brill unverzüglich. Hinweise zum Verhalten bei einer Durchsuchung finden Sie hier

Fachwissen im Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Sebastian Brill hat bereits in Wirtschaftsstrafverfahren unterschiedlicher Größen und auch in sämtlichen Instanzen erfolgreich verteidigt. In erster Linie besteht die Aufgabe zunächst darin, das Strafverfahren bereits während des Ermittlungsverfahrens erfolgreich aus der Welt zu schaffen, um den Ruf zu schützen und Anschuldigungen von der öffentlichen Aufmerksamkeit fernzuhalten. In vielen Fällen ist eine rasche und unauffällige Verfahrenseinstellung noch während des Ermittlungsverfahrens möglich.

Das Wirtschaftsstrafrecht beinhaltet zahlreiche verschiedene Straftaten

Betrugsdelikte (insbesondere Subventionsbetrug)

Die unrechtmäßige Beantragung von Krediten durch falsche oder unvollständige Angaben fällt unter Kreditbetrug. Strafrechtlich relevante Verstöße können auch bei der Beantragung wirtschaftlicher Subventionen mittels falscher Angaben auftreten.

Untreue (§ 266 StGB)

Geschäftsführer und/oder Gesellschafter einer GmbH können rasch mit Vorwürfen der Untreue konfrontiert werden. Bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten oder unrechtmäßiger Kapitalauszahlung kann es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen.

Korruptionsstrafrecht (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung – §§ 331, 333 StGB

Das Korruptionsstrafrecht umfasst zahlreiche verschiedene Straftatbestände. Hierbei sind die Bestechung bzw. Bestechlichkeit von Amtsträgern (§§ 331 ff. StGB) und die Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr bzw. Gesundheitswesen (§§ 299 ff. StGB) klassische Korruptionsdelikte.

Insolvenzstrafrecht (§§ 283 ff. StGB)

Zum Insolvenzstrafrecht gehören Straftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott und die Verletzung von Buchführungspflichten während der Unternehmenskrise.

Des Weiteren zählen dazu auch noch das Zollstrafrecht (§ 369 AO) und der Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB).Insbesondere für Unternehmen, die Warenhandel größeren Umfangs betreiben, spielt das Zollrecht und insbesondere das Zollstrafrecht eine zentrale Rolle. Durch den stetig zunehmenden grenzüberschreitenden Handel steigt auch die Anzahl der Ermittlungsverfahren im Zollstrafrecht.

Die Verteidigung im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Holen Sie sich professionelle Unterstützung.

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