Wenn Sie von einem Amts- oder Landgericht verurteilt wurden und mit dem Ausgang des Verfahrens unzufrieden sind, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

Zunächst ist durch den Experten zu prüfen, welches Rechtsmittel Ihnen im konkreten Fall zum Erfolg verhelfen kann. Zu den Rechtsmitteln zählen die einfache Beschwerde, die sofortige Beschwerde, weitere Beschwerde, Berufung und Revision.

Sämtliche Rechtsmittel weisen die Besonderheit auf, dass sie die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung vor ein Gericht höherer Ordnung ermöglichen (Devolutiveffekt).

Wichtig ist, dass ein Rechtsmittel nur dann eingelegt werden kann, wenn die Entscheidung, die damit angefochten werden soll, bereits ergangen ist. Damit scheidet ein vorsorgliches Rechtsmittel gegen nur erwartete Entscheidungen von vornherein aus.

Das Rechtsmittel der Beschwerde ist grundsätzlich gegen richterliche Entscheidungen statthaft, die nicht mit Berufung oder Revision anfechtbar sind.

Die Rechtsmittel der Berufung und der Revision richten sich gegen Urteile. Diese müssen binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Sofern Sie gegen ein Urteil vorgehen möchten, ist es zudem entscheidend, besonders sorgsam und wohlüberlegt zu agieren. Fehler, vor allem im Rahmen der Revision, können schwerwiegende Konsequenzen haben und sind häufig nicht reversibel.

Während die Berufung nicht zwingend eine Begründung erfordert und eine neue Beweisaufnahme ermöglicht, muss die Revision durch einen Anwalt begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels wie die Berufung oder Revision hebt das Verfahren in die nächsthöhere Instanz und verhindert zunächst die Vollstreckung des Urteils. Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis über ein Rechtsmittel entschieden wird.

Einen bedeutenden Aspekt stellt das Verböserungsverbot dar, welches besagt, dass ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden darf – es sei denn, auch die Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein.

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Berufung und Revision als zweite Chance?  

Durch das Berufungsverfahren erhält der Angeklagte die Chance, die vorhandenen Beweismittel dem höheren Gericht vorzulegen und damit auch eine wiederholte Befragung aller Zeugen im Gerichtsprozess zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu erlaubt das Revisionsverfahren keine neue Beweisaufnahme, da das Urteil lediglich auf mögliche Rechtsfehler hin überprüft wird. Eine Abweisung der Revision kann ohne weitere Erläuterung erfolgen.

Die Ausarbeitung eines Rechtsmittels erfordert üblicherweise eine erhebliche Genauigkeit und vor allem viel Zeit. Für den Angeklagten steht allerdings auch viel auf dem Spiel, sodass die zweite Chance unbedingt durch einen Experten für den Bereich des Strafrechts durchgeführt werden sollte.

Bei der Auswahl eines Rechtsanwalts oder Strafverteidigers für Rechtsmittelverfahren ist besondere Sorgfalt ratsam, insbesondere bei Revisionsverfahren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill ist sich dieser Verantwortung bewusst.

Die Fachanwaltskanzlei Brill mit Standorten in Hannover, Berlin und Hamburg ist ausschließlich im Strafrecht tätig und verteidigt Sie bundesweit in Rechtsmittelverfahren.

Bitte zögern Sie nicht, sich für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Anfechtung eines Urteils an die Fachanwaltskanzlei Brill zu wenden.

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Wenn Sie Beschuldigter in einem gegen Sie geführten Strafverfahren sind, benötigen Sie eine professionelle Unterstützung an Ihrer Seite. Es empfiehlt sich, zeitnah Kontakt aufzunehmen, um schnellstmöglich eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hierzu werde ich die Ermittlungsakte detailliert analysieren und so eine bestmögliche Strafverteidigung gewährleisten.

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