Fachanwaltskanzlei Brill

Spezialisierung auf Strafrecht

Sebastian Brill

Das erste Staatsexamen schloss Rechtsanwalt Sebastian Brill mit einem Prädikatsexamen ab.

Nach dem ersten Staatsexamen war Rechtsanwalt Sebastian Brill Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie und unterrichtete einige Jahre als Dozent an der Georg-August-Universität in Göttingen auf dem Gebiet des Strafprozessrechts. Hierfür erhielt er zweimal in Folge einen Lehrpreis. Seine Leidenschaft und Hingabe für das Strafrecht werden zudem durch mehrere Veröffentlichungen in Fachzeitschriften untermauert.

Anschließend folgte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Eine Ausbildungsstation zur Vertiefung der strafrechtlichen Spezialisierung bildete hierbei die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Parallel dazu war Rechtsanwalt Sebastian Brill in einer renommierten Wirtschaftssozietät in Niedersachsen tätig. Bereits während seines Rechtsreferendariats hat Rechtsanwalt Sebastian Brill in einer reinen Strafrechtsboutique in Hamburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet.

Im Anschluss war er mehrere Jahre als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in einer Strafrechtskanzlei mit Standorten in Hamburg und Frankfurt am Main deutschlandweit tätig und hat den Standort in Frankfurt am Main geleitet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill hat bereits erfolgreich vor allen Revisionsgerichten (Oberlandesgerichte und Bundesgerichtshof für Strafsachen) verteidigt.

Infolge der zunehmenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden und speziell Sicherheitsbehörden ist auch ein grenzüberschreitendes Netzwerk (vor allem für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien) für Ihre Verteidigung sichergestellt.

Of Counsel

Goran Rodić

Goran Rodić ist bereits seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er bereits über 10 Jahre als Militärstaatsanwalt und Militärermittlungsrichter im vormaligen Jugoslawien aktiv.

Seit 1999 hat er am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) in Den Haag verteidigt. Dort vertrat er verschiedene Klienten in international beachteten Prozessen zu Kriegsverbrechen.

Des Weiteren ist er auch Strafverteidiger am internationalen Strafgericht, dem International Residual Mechanism for Criminal Tribunals (IRMCT).

Zusätzlich führt er eine international orientierte Anwaltskanzlei, die an mehreren Orten in Montenegro und Serbien vertreten ist. Auch konnte er mehrere erfolgreiche Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für sich entscheiden.

Goran Rodić war zudem in Auslieferungsverfahren in ganz Europa involviert und konnte Mandanten effektiv vor der Auslieferung schützen. Das US-Justizministerium hat ihn sogar für seine Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Lehrprogrammen zur Europäischen Menschenrechtskonvention geehrt. Er führt weiterhin europaweit Fortbildungen für Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger zu den Themen Verteidigungsstrategie und Vernehmungslehre durch.

Interviews u.a.:

Wenn Sie einen Strafverteidiger benötigen:

Als reine Strafrechtskanzlei soll die Herstellung von Waffengleichheit in einem Strafprozess sichergestellt werden.

Mit Hauptsitz in Hannover und Zweigstellen in Berlin und Hamburg ist Ihre professionelle Verteidigung gewährleistet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als vermeintlich „objektivste Behörde der Welt“ entpuppen sich regelmäßig als einseitig. Auch aus diesem Grund ist ein Spezialist für das Straf- und Verfahrensrecht unbedingt zu empfehlen. Immerhin hat der Gesetzgeber die Staatsanwaltschaft mit besonders einschneidenden Befugnissen ausgestattet. Bereits im Ermittlungsverfahren müssen Sie sich mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und ermittlungsrichterlichen Beschlüssen auseinandersetzen.

Die Ermittlungshandlungen können vielseitig und äußerst belastend sein:

– u.a. Erlass eines Haftbefehls, Vernehmung von Zeugen, Durchsuchungen von Räumlichkeiten, Beschlagnahme von Gegenständen, Überwachung der Telekommunikation, Einsatz technischer Mittel oder heimliche Observation.

Ohne professionelle Unterstützung sind Sie auf sich allein gestellt und stehen in einem Strafverfahren erfahrenen und auf das Strafrecht spezialisierten Staatsanwälten und Richtern gegenüber.

Sogar das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das Recht des Beschuldigten, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, „eine besondere Ausprägung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf ein faires Verfahren“ und ein Recht „von hohem Rang“ ist, das der Waffengleichheit im Prozess dient.

Sie sollten dieses Recht nutzen und einen Spezialisten für Ihr Strafverfahren kontaktieren. Mit Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill haben Sie einen solchen Experten an Ihrer Seite.