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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt Sebastian Brill verteidigt als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover, Berlin, Hamburg und bundesweit

Der Ablauf eines Jugendstrafverfahrens kann sehr komplex und schwierig zu verstehen sein, sodass anwaltliche Hilfe herangezogen werden sollte.

Das Jugendstrafrecht beschäftigt sich mit den Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden. Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt mit Spezialisierung auf das Jugendstrafrecht, da das Jugendgerichtsgesetz (JGG) nicht nur eigene Verfahrensvorschriften hat, sondern auch ein eigenes Sanktionssystem besitzt.

Das Hauptziel des Jugendstrafrechts ist es, weitere Straftaten durch den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zu verhindern. Die möglichen erzieherischen Maßnahmen sind das Mittel, um dies zu erreichen. Es gilt vor allem darum, die Erziehung und Resozialisierung der Jugendlichen zu bewirken und nicht sie zu bestrafen.

Ihr erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht stellt sicher, dass erzieherische Maßnahmen überhaupt gerechtfertigt sind. Des Weiteren müssen diese auch immer in Bezug zum Ziel der zukünftigen Straffreiheit stehen. Auch muss sichergestellt werden, dass der Schwerpunkt des Jugendstrafrechts auf der Erziehung und Resozialisierung liegt und nicht zur Bestrafung des Jugendlichen oder Heranwachsenden missbraucht wird.

In den Fällen des Jugendstrafrechts sollte dem Jugendlichen oder Heranwachsenden ein erfahrener Rechtsanwalt für das Strafrecht zur Seite stehen. Da es bereits im Jugendstrafrecht um die weitere Zukunft gehen kann, ist anwaltliche Beratung besonders wichtig. Die möglichen Risiken und Konsequenzen dürfen nicht unterschätzt werden.

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Dem Jugendlichen oder Heranwachsenden sitzen im Jugendstrafverfahren erfahrene Berufsjuristen gegenüber. Ohne anwaltliche Beratung besteht die große Gefahr, dass sich der Jugendliche oder Heranwachsende um Kopf und Kragen redet und die Situation verschlimmert.

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Hannover, Berlin und Hamburg

Sollten Sie bzw. Ihr Sohn oder Ihre Tochter Beschuldigte in einem Jugendstrafverfahren sein, kontaktieren Sie die Fachanwaltskanzlei Brill mit strafrechtlicher Spezialisierung. Im Bereich Niedersachsen (Hannover), Berlin und Hamburg steht Ihnen die Fachanwaltskanzlei Brill gern zur Verfügung.

Als auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt kann bereits im Ermittlungsverfahren positiv auf das Strafverfahren eingewirkt werden. Eine außergerichtliche Klärung und die frühzeitige Beendigung des Strafverfahrens hat hierbei oberste Priorität.

Eine Einstellung nach dem Jugendstrafrecht hat zudem zur Folge, dass sie nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen wird. Zukünftige Arbeitgeber erfahren von dem Jugendstrafverfahren daher nichts.

Für die Anwendung des Jugendstrafrechts muss der Beschuldigte allerdings ein bestimmtes Alter zum Tatzeitpunkt aufweisen. Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland ab 14 Jahren. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass im StGB nicht der Begriff der Strafmündigkeit genannt wird, sondern der Begriff der Schuldunfähigkeit des Kindes. Nach § 19 StGB ist danach schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden dagegen immer vom Jugendstrafrecht erfasst. Von „Heranwachsenden“ spricht man bei Personen zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr. In diesen Fällen wird vom Gericht geprüft, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht anwendbar ist. Auch bei dieser Prüfung kann ein Anwalt für Strafrecht förderlich sein.

Sollten Sie oder Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei oder einen schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Rechtsanwalt Sebastian Brill. Ihr Fachanwalt für Strafrecht erörtert mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen und nimmt unverzüglich Einsicht in die Ermittlungsakte.

Wurde gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben?

Wenn Sie Beschuldigter in einem gegen Sie geführten Strafverfahren sind, benötigen Sie eine professionelle Unterstützung an Ihrer Seite. Es empfiehlt sich, zeitnah Kontakt aufzunehmen, um schnellstmöglich eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hierzu werde ich die Ermittlungsakte detailliert analysieren und so eine bestmögliche Strafverteidigung gewährleisten.

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Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!

In Rechtsangelegenheiten braucht es einen starken Partner an Ihrer Seite. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihr Recht mit Entschlossenheit und Fachkenntnis zu verteidigen.