Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Bestmögliche Strafverteidigung beim Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Gegen Sie wird wegen des Verdachts des Besitzes, Erwerbs, der Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln ermittelt? Oder Ihnen wird sogar das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Drogenhandel) in nicht geringer Menge vorgeworfen?

Die Fachanwaltskanzlei Brill mit Spezialisierung auf das Betäubungsmittelstrafrecht setzt alle Hebel in Bewegung, um die für Sie bestmögliche Verteidigung im Zusammenhang mit Drogen oder Drogenhandel zu gewährleisten.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung können sämtliche Vorwürfe im Bereich des BtMG bestmöglich verteidigt und abgedeckt werden. Angefangen von Ermittlungsverfahren wegen kleineren Verstößen gegen § 29 BtMG bis zum Vorwurf des international organisierten Rauschgifthandels (§ 30a BtMG) – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill hat bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich gegen Vorwürfe aus sämtlichen Bereichen des Drogenstrafrechts verteidigt.

Erfahrung und Diskretion

Vor allem beim Vorwurf, am international organisierten Rauschgifthandel beteiligt zu sein, bedarf es enormer Erfahrung und maximaler Diskretion. Ohne eine bestmögliche Strafverteidigung drohen bei mehreren Kilogramm oder gar Tonnen sehr hohe Freiheitsstrafen. Stellenweise sind eigene Ermittlungen im Herkunftsland erforderlich, um entlastende Beweise für den Mandanten zu finden. Gleichzeitig werden in solchen großen Drogenverfahren deutsche Ermittlungsbehörden regelmäßig durch die amerikanische Drug Enforcement Administration (DEA) unterstützt. Auch die Überwachung von Satelliten-Kommunikation und die Entschlüsselung von Kryptohandys sind nur ein kleiner Auszug der Ermittlungsmaßnahmen, die ein Strafverteidiger in einem Drogenverfahren im Detail überprüfen muss. Es bedarf Erfahrung und die entsprechenden Fähigkeiten, um die möglichen Ermittlungsfehler überhaupt zu erkennen. ANOM, EncroChat und Sky-ECC haben zudem verdeutlich, dass der Strafverteidiger die technischen Hintergründe bei verschlüsselter Kommunikation nicht nur verstehen, sondern die einzelnen Abläufe sezieren muss. Da sich die Mandanten in solchen Fällen oftmals zusätzlich in Untersuchungshaft befinden, muss eine bestmögliche Strafverteidigung sichergestellt sein.

Kostenlose Kontaktaufnahme

Sie brauchen einen spezialisierten Strafverteidiger

Auch beim einfachen Vorwurf des Drogenbesitzes kann es dazu kommen, dass im Laufe der Ermittlungen der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Drogenhandel) im Raume steht. Sollten zusätzlich noch Schusswaffen oder andere gefährliche Gegenstände aufgefunden werden, droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG). Sie brauchen daher einen Anwalt beim Vorwurf des Drogenhandels.

Die richtige Verteidigungsstrategie ist für den Ausgang des Verfahrens und Ihre Zukunft entscheidend. Sie sollten daher einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite haben.

Vor allem im Betäubungsmittelstrafrecht gilt:

Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen Fachanwalt für Strafrecht und warten Sie nicht ab. Wenn gegen Sie der Vorwurf erhoben wird, Betäubungsmittel unerlaubt besessen zu haben oder sogar das Handeltreiben mit Drogen im Raum steht, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.

Betäubungsmittelstrafrecht – Bestmögliche Verteidigung in Drogenverfahren

Das Drogen- bzw. Betäubungsmittelstrafrecht beinhaltet die Strafbarkeit des Besitzes, die Abgabe, den An- und Verkauf sowie die Einfuhr von Drogen und anderen verbotenen Betäubungsmitteln. Zu den Betäubungsmitteln nach dem BtMG zählen weiche Drogen, wie Marihuana bzw. Cannabis und auch harte Drogen, wie Kokain, Heroin, Methamphetamin (Crystal Meth), LSD und Ecstasy (MDMA).

Ein Experte für die Verteidigung beim Verstoß gegen das BtMG kann nach Einsicht in die Ermittlungsakte abschätzen, mit welcher Strafe Sie rechnen können. Hierbei sind allerdings viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, beauftragen Sie einen Strafverteidiger mit Spezialisierung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill kann eine langjährige Erfahrung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts vorweisen.

Wenn sich ein Beschuldigter bereits in Untersuchungshaft (U-Haft) befindet, kann dieser schnellstmöglich und bundesweit in jeder Haftanstalt aufgesucht werden, um ein persönliches Gespräch zu führen und das weitere Vorgehen zu besprechen.